abalso AI ssh · Stand: August 2026 · nur die deutsche Fassung ist verbindlich
1. Vertragsparteien und Gegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software „abalso AI ssh" (die „Software") zwischen Eduard Mehrtens e.K.,
Am Hagen 15, 28790 Schwanewede, Deutschland („Lizenzgeber") und dem Endnutzer („Lizenznehmer").
2. Lizenzgewährung und Stufen
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Software auf den eigenen Geräten zu nutzen.
Free (unentgeltlich). Der SSH-Client einschließlich Terminal, SFTP, Tunneln, Snippets, Sitzungs-Aufzeichnung und
verschlüsselter Synchronisation auf eigene Ziele ist unentgeltlich nutzbar.
Pro (Abonnement). Zusätzlich: KI-Assistent mit eigenen API-Schlüsseln des Lizenznehmers (BYOK, einschließlich lokalem Ollama),
Fleet (Ausführung über mehrere Hosts) sowie die Verifikation der Audit-Kette.
Plus (Abonnement). Zusätzlich zur Pro-Stufe: Nutzung der abalso-KI ohne eigenen Schlüssel mit einem Kontingent von
1 Mio. Token je Kalendermonat und Konto (Fair Use; technischer Missbrauchsschutz bleibt vorbehalten). Das eingesetzte
Sprachmodell kann sich ändern, ohne dass sich der Leistungsumfang wesentlich verringert.
Konto- und Gerätebindung. Pro/Plus sind an das über die E-Mail-Adresse geführte Konto gebunden und auf bis zu
3 Geräte gleichzeitig nutzbar; ein dauerhaft ersetztes Gerät kann umgezogen werden.
7-Tage-Test. Einmalig je E-Mail-Adresse und Gerät kann die Plus-Stufe 7 Tage unentgeltlich getestet werden;
Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich. Der Test endet automatisch.
Ende der Bezahl-Stufe. Endet das Abonnement, wechselt die Software auf die Free-Stufe. Es gehen dabei keine Daten
verloren; Server-Profile, Schlüssel, Snippets und Einstellungen bleiben erhalten, lediglich die kostenpflichtigen Funktionen sperren.
Nicht gestattet sind insbesondere: Vervielfältigung über die Sicherungskopie hinaus, Bearbeitung, Dekompilierung
(außer im Rahmen der §§ 69d, 69e UrhG), Vermietung, Unterlizenzierung sowie das öffentliche Zugänglichmachen.
3. Updates
Die Software prüft automatisch auf Updates (Server: download.ssh.abalso.de) und installiert diese nach Bestätigung.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen künftiger Versionen. Die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (§ 327f BGB), bleibt unberührt.
4. Pflichten des Lizenznehmers
Eigene Server und Zugangsdaten. Die Software verbindet sich mit Servern des Lizenznehmers. Für deren Auswahl,
Absicherung und die Berechtigung zum Zugriff ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
Prüfung von KI-Vorschlägen. Von der KI vorgeschlagene oder im Automatik-Modus zur Ausführung anstehende Befehle
hat der Lizenznehmer vor bzw. bei der Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen. Die eingebauten Schutzmechanismen
(Befehls-Guard, Bestätigungen, Countdown) unterstützen diese Prüfung, ersetzen sie aber nicht.
BYOK-Schlüssel. Eigene API-Schlüssel nutzt der Lizenznehmer im Rahmen seines Vertrags mit dem jeweiligen
KI-Anbieter; anfallende Kosten dieses Anbieters trägt der Lizenznehmer.
Synchronisation und Schlüssel. Die Synchronisation erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt auf vom Lizenznehmer
gewählte Ziele. Ohne den Sync-Schlüssel (bzw. die Wiederherstellungs-Datei samt Passwort) ist eine Entschlüsselung technisch
unmöglich; der Lizenzgeber hat darauf keinen Zugriff. Der Lizenznehmer verwahrt Schlüssel und Wiederherstellungs-Datei sicher.
Erreichbarkeit. Der Lizenznehmer hält die hinterlegte E-Mail-Adresse empfangsbereit (Anmelde-Codes, Rechnungen,
Vertragsmitteilungen) und kontrolliert auch den Spam-Ordner.
5. Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Soweit die Software unentgeltlich überlassen wird (Free-Stufe, Test),
richtet sich die Gewährleistung nach den Regeln der Schenkung (§§ 521 ff. BGB analog).
6. Haftung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei unentgeltlicher Überlassung (Free, Test) hat der Lizenzgeber nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
(§ 521 BGB analog). Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung für entgangenen Gewinn und
mittelbare Folgeschäden ist insoweit ausgeschlossen.
Führt der Lizenznehmer von der KI vorgeschlagene Befehle ohne die nach Abschnitt 4 gebotene Prüfung aus, ist dies bei
der Entstehung und Bemessung eines Schadens als Mitverschulden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
7. Datenschutz
Einzelheiten zur Datenverarbeitung — einschließlich der Verbindungen der App und der Verarbeitung von KI-Anfragen —
ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
8. Laufzeit und Beendigung
Abonnements laufen für die gewählte Periode (Monat/Jahr) und verlängern sich bis zur Kündigung, die jederzeit zum
Periodenende möglich ist (Verwaltungs-Link in der Paddle-Kaufbestätigung). Bei wesentlichen Verstößen gegen diese
Vereinbarung kann der Lizenzgeber die Lizenz außerordentlich kündigen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz
des Lizenzgebers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.